Corona Hygiene- und Sicherheitskonzept
Corona Hygiene- und Sicherheitskonzept TBV Lemgo 1911 e.V.
Für das Sporttreiben im TBV Lemgo sind folgende Regelungen einzuhalten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein vorübergehender Ausschluss vom Sportbetrieb.
I. Generell für alle Sporttreibenden und Mitarbeitende gilt:
- Die Trainer*innen und Teilnehmenden reisen bereits in Sportkleidung zur Sporteinheit an. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.
- Jeder Teilnehmende muss folgende Kriterien erfüllen:
- Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
- Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
- Vor und nach den Sporteinheiten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser kann während der Sporteinheit abgelegt werden.
- Vor und nach dem Sport gründlich die Hände waschen.
- Kein Händeschütteln, keine Umarmung, kein Abklatschen o.ä.
- Mindestabstand von 1,5 Meter (doppelte Armlänge) zu anderen Personen halten.
- Maximal 1 Sportler pro 10 qm Sportfläche.
- Genutzte Sportgeräte werden von den Teilnehmenden nach Nutzung desinfiziert. Materialien, die nicht desinfiziert werden können, werden nicht benutzt.
- Jeder Teilnehmende bringt seine eigenen Handtücher und Getränke zur Sporteinheit mit.
- Gästen und Zuschauern ist der Zutritt zur Sportstätte nicht gestattet. Kinder unter 12 Jahren dürfen durch eine Person begleitet werden.
- Niesen und Husten erfolgt in die Armbeuge oder in ein Einmal-Taschentuch.
- Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit.
II. Die Trainer*innen haben zusätzlich folgende Punkte zu beachten:
- Bei jeder Sporteinheit sind die Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste zu erfassen. Die Listen sind mindestens 4Wochen aufzubewahren.
- Die Trainer*innen weisen die Teilnehmenden vor Beginn der Sporteinheit auf die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen hin und gewährleisten die Einhaltung. Bei Nichtbeachtung werden Teilnehmende vom Sport ausgeschlossen.
- Im Falle eines Unfalls /Verletzung müssen sowohl Ersthelfer*innen als auch der/die Verunfallte/Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Im Falle einer Wiederbelebung wird der Mund der wiederzubelebenden Person mit einem Tuch bedeckt, die Herzdruck-Massage durchgeführt und ggf. auf Beatmung verzichtet.
- Sämtliche Körperkontakte müssen vor, während und nach der Sporteinheit unterbleiben. Dazu zählen auch sportartbezogene Hilfestellungen sowie Partnerübungen.
- Sportarten mit Körperkontakt und Mannschaftssportarten dürfen nur über ein Alternativ- oder Individualprogramm betrieben werden.
- Bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität sollte der Mindestabstand vergrößert werden (Richtwert: 4 – 5 Meter nebeneinander bei Bewegung in gleiche Richtung).
- Zwischen den Sporteinheiten soll eine Pause von mindestens 10 Minuten liegen, um Hygienemaßnahmen durchzuführen und einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu gewährleisten.